Die rechtssichere Lösung für die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
BÄKO-HIN/T, das Tool für Ihr individuelles Hinweisgeberschutzportal.
Am 2. Juli 2023 trat das nationale Hinweisgeberschutzgesetz auf Basis der EU-Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in Kraft. Durch dieses Gesetz werden Menschen geschützt,
die auf mögliche Missstände in Unternehmen oder Organisationen aufmerksam machen wollen.
Beschäftigte nehmen Missstände häufig als erste wahr.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, mit der Möglichkeit anonym und gezielt Hinweise zu geben.
BÄKO-HIN/T hilft Ihnen, Ihre unternehmerische Verantwortung noch besser wahrzunehmen und mutige Menschen zu unterstützen. BÄKO-HIN/T ist die rechtssichere Website-Lösung für
Ihr individuelles Hinweisgeberschutzportal.
Gewinnen Sie für sich noch mehr Transparenz im Unternehmen und handeln Sie im Bedarfsfall zeitnah. Ihr Portal wird durch die Einbindung Ihres Logos und darauf bezogene Farbanpassungen entsprechend individualisiert. Die persönlichen Daten der Hinweisgeber sind geschützt und werden nicht weitergegeben. Nur Ihre mit der Systemverwaltung beauftragten Mitarbeiter:innen erlangen Kenntnis vom Hinweisinhalt. Dieser verlässt das System nicht und bleibt für Dritte verborgen.
BÄKO-HIN/T garantiert Anonymität, gleichzeitig Transparenz in den gemeldeten Vorgängen und Sicherheit für alle Beteiligten.
- Rechtssicher und gesetzeskonform
- Informationen bleiben im Unternehmen
- Transparent und doch anonym
- Bürokratisch entlastend und günstig
- Auf Wunsch im Erscheinungsbild Ihres Betriebes
- Begleitende E-Learning Kurse
BÄKO-HIN/T ist ab Dezember 2023 verfügbar, kann jedoch ab sofort bestellt werden.
Bei Interesse wenden Sie sich einfach an den bekannten Ansprechpartner bei Ihrer BÄKO Mitteldeutschland eG.